PM: Regierung lässt Betroffene hängen: Antragsstopp beim Fonds Sexueller Missbrauch – DIE LINKE fordert sofortige Nachfolgelösung
Berlin, 4.9.2025 – Die Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 21/1224) offenbart: Die Regierung stoppt Fonds rückwirkend, keine Übergangsfinanzierung, vertröstet auf Prüfungen – Betroffene und Beratungsstellen bleiben ohne Hilfe.
Mareike Hermeier, MdB (DIE LINKE), Sprecherin für Alleinerziehende, Mitglied der Kinderkommission: „Wer Hilfe verspricht, darf Menschen nicht im Regen stehen lassen. Die Bundesregierung bestätigt einen rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19. März 2025 – und verweist ansonsten auf laufende Prüfungen. Das ist Politik auf Zeit – auf Kosten der Betroffenen.“
Hermeier weiter: „Es braucht jetzt ein rechtssicheres, niedrigschwelliges Nachfolgemodell – mit gesetzlichem Anspruch statt Billigkeitslotterie. Und eine Übergangsregelung, die alle seit dem 19.03.2025 gestellten Anträge absichert. Alles andere ist ein Wortbruch.“
Aus der Regierungsantwort:
- „Prüfungen dauern an“, keine Vorlage/kein Zeitplan; Finanzierungsvorbehalt für Maßnahmen. (Fragen 1,2,5,6,7,9)
- Antragsstopp rückwirkend zum 19.03.2025, Hilfen bleiben Billigkeitsleistungen (§53 BHO) ohne Rechtsanspruch. (Frage 10)
- Für den Haushalt 2025 sind 53,2 Mio. € eingeplant – dennoch klafft aktuell eine Hilfslücke. (Frage 8)
Mareike Hermeier: „Zeit ist genau das, was die Betroffenen nicht haben. Jeder Monat Verzögerung bedeutet, dass Menschen ohne Unterstützung bleiben. Dieses ‚Wir prüfen‘ ist eine Zumutung.“
Forderungen der LINKEN:
- Nahtloses Nachfolgesystem mit Rechtsanspruch, dauerhafter Finanzierung und verbindlicher Betroffenenbeteiligung.
- Aufarbeitungskommission
- Übergangsrecht: rückwirkende Absicherung aller Anträgeseit 19.03.2025.
- Stärkung der Beratungsstellen und transparente Bearbeitungsstände
Hintergrund:
Seit 2013 stellten 36.563 Menschen Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM/EHS), 29.288 erhielten Leistungen; insgesamt wurden 171,5 Mio. € ausgezahlt – die Nachfrage ist hoch.
Am 24.06.2025 informierte die Geschäftsstelle des FSM über Mittelknappheit und einen rückwirkenden Antragsstopp für alle Anträge, die nach dem 19. März 2025 eingegangen sind. Betroffene, die in dieser Zeit fristgerecht ihre Unterlagen eingereicht haben, gehen damit leer aus – und müssten ihre Anträge in einem möglichen Nachfolgesystem erneut stellen.
