Elektrogerätegesetz | Rede vom 6.11.2025
Die Rede wurde zu Protokoll gegeben
Sehr geehrte Frau Präsidentin / Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleg:INNEN,
Manchmal wirken Gesetze wie alte Toaster: Sie werden warm, aber das Brot bleibt kalt. So auch hier. Seit Beginn der Debatte sage ich: Pfand ist nett, aber Einweg-E-Zigaretten brauchen ein Verkaufsverbot – sonst bleibt der Müll und der ist, wie allseits bekannt, brandgefährlicg.
Worüber beraten wir heute? Über die Novelle, zu der der Umweltausschuss am 5. November 2025 seine Beschlussempfehlung vorgelegt hat. Sie stärkt die Kennzeichnung am Verkaufsort und im Onlinehandel – das Symbol der durchgestrichenen Tonne direkt am Regal bzw. in der Produktansicht – und fordert, ein nationales Verbot zu prüfen. Zugleich sollen Rückgabe und Einsortierung an Sammelstellen klarer organisiert werden. Das ist aufgeräumt – aber es beendet das Problem nicht.
Klar ist: Die Bundesregierung will Rückgabe statt Wegwerfverbot. Künftig sollen alle Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten diese unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig vom Kauf und auch im Versandhandel; Übergangsfrist bis 30. Juni 2026. Außerdem kommen Hinweis- und Meldepflichten sowie ein einheitliches Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen hinzu. Das erleichtert die Entsorgung – erzeugt aber keinen Kreislauf. Andere EU‑Staaten zeigen, dass es anders geht: Belgien und Frankreich haben den Verkauf von Einweg‑Vapes untersagt.
Der Bundesrat hält dagegen: „Verkehrsverbot“ als § 9a ElektroG – jetzt. Begründung: Wegwerf‑Vapes vernichten Lithium, erhöhen Brandrisiken und verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Zusätzlich fordert der Bundesrat, Hersteller an Organisation und Kosten von Rücknahme und Entsorgung auf Wertstoffhöfen zu beteiligen. Mehr Klarheit geht kaum.
Und die Bundesregierung? In ihrer Gegenäußerung lehnt sie das Verbot ab – mit Verweis auf die technische Notifizierung und den Wunsch nach einer Lösung auf EU‑Binnenmarktebene. Während wir also prüfen, brennen weiter Sortieranlagen. Das ist, als würde man eine Badewannemit offener Leitung füllen und Eimer kaufen. Geordnete Rücknahme ist nötig – aber sie ersetzt nicht die einfache Tat, die Quelle zu schließen.
Ja, über Pfand wird diskutiert – etwa für Lithium‑Ionen‑Batterien und, nach Evaluation, sogar für diese „Vapes“. Aber Pfand kuriert nur Symptome. Einweg bleibt Einweg – und wird somit zu schnell Müll.
Wer Brände, Rohstoffverlust und Kosten tatsächlich senken möchte, schaltet die Quelle ab. Erst das Verkaufsverbot beendet die Wegwerf‑Routine, statt sie mit Schildern und Formularen zu optimieren.
Darum mein Vorschlag in drei klaren Schritten: Erstens, nehmen wir die kurzfristigen Verbesserungen mit: klare Hinweise, flächendeckende und einfache Rücknahme, kontrollierter Vollzug. Zweitens, setzen wir die Bundesratslinie um: Verkaufsverbot für Einweg‑E‑Zigarettenplus echte Herstellerverantwortung. Drittens, legen wir den Fokus auf langlebige, reparierbare Produkte statt bunter Wegwerf‑Gadgets.
Unsere Aufgabe ist nicht, den Abfallstrom hübscher zu sortieren, sondern ihn zu deutlich zu reduzieren und zu stoppen. Verbieten wir Einweg‑Vapes, stärken wir Herstellerpflichten – und machen wir Kreislaufwirtschaft endlich zur Praxis statt zur Überschrift.
Vielen Dank.
